Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden, können aber trotzdem selbstständig und auf eigene Rechnung arbeiten. Sie müssen entweder einem künstlerischen Beruf nachgehen oder als Journalist, Rechtsanwalt, Arzt oder Steuerberater tätig sein. Eine freiberufliche Tätigkeit muss zunächst beim Finanzamt angegeben werden, sodass das Finanzamt eine Steuernummer vergeben kann.

Je nach geplanten Umsätzen kann der Freiberufler umsatzsteuerpflichtig sein oder nicht. Wer umsatzsteuerpflichtig ist, muss eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung machen. Am Ende des Geschäftsjahres muss der Freiberufler eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung beim Finanzamt vorlegen und entsprechende Belege für die Ausgaben und Einnahmen erbringen. Der Sachbearbeiter beim Finanzamt prüft anschließend die eingereichten Unterlagen und errechnet, die entsprechende Steuerzahlung.

Unter Umständen verlangt das Finanzamt auch, dass der Freiberufler nachweist, dass von Beginn der Geschäftstätigkeit an Gewinnerzielungsabsichten vorhanden waren. Es können Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Dabei sind aber einige Vorgaben zu beachten, die vom Finanzamt aus klar geregelt sind. Abschreibungen können laut AfA-Tabelle vorgenommen werden und einige Betriebsausgaben sind bereits im Anschaffungsjahr voll abzugsfähig.

Einen gewissen Ermessensspielraum haben die Finanzbeamten beim Finanzamt auch noch. Aus diesem Grund kommt es auch noch auf den jeweiligen Sachbearbeiter an, was anerkannt wird als Betriebsausgabe und was nicht. An Stelle des Freiberuflers können demzufolge Betriebsausgaben erst mal geltend gemacht werden, und im Nachhinein wird sich herausstellen, was anerkannt wird und was nicht.
Als Freiberufler können auch Fortbildungskosten, die für den Leistungsbereich dienlich sind abgesetzt werden. Dies geschieht im Rahmen der Werbungskosten, die vom Finanzamt auf ihre Plausibilität hin überprüft werden. Büromöbel, Computer und Büromaterial können problemlos beim Finanzamt mit der Steuererklärung eingereicht werden. Mit dem heimischen Arbeitszimmer müssen strikte Regeln eingehalten werden, wenn das Arbeitszimmer steuerlich geltend gemacht werden soll.